Liebe Eltern,

mit Beginn der folgenden Woche (ab 02.04.2022) fallen viele der bisher gültigen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus weg.

Aus pädagogischer Sicht befürworte ich das.
Die Infektionszahlen sind gerade sehr hoch. Es ist davon auszugehen, dass sie in einigen Wochen sinken werden und sich die Situation entspannen wird.


Um die eine Woche bis zu den Osterferien zu überbrücken und möglichst alle gesund in die Ferien zu gehen, lassen Sie Ihr Kind gerne in der kommenden Woche noch mit Maske in die Schule kommen.


Viel Erholung und eine schöne Zeit in den Ferien,


Lünen, 30.01.2022

 

Iris Lüken

Rektorin

 

 

Liebe Eltern,

das Testverfahren an Grundschulen wird geändert.

Es wird ab Montag, den 28.02.2022 keine Lolli-Pooltests mehr geben.

Stattdessen werden die Kinder, die nicht als genesen bzw. vollständig geimpft gelten, drei Mal wöchentlich in Eigenverantwortung Zuhause Antigen-Selbsttests durchführen.

Die nötige Anzahl an Tests bekommen sie dafür aus der Schule mit nach Hause.

Es liegt dann in Ihrer Verantwortung als Eltern montags, mittwochs und freitags vor Schulbeginn mit Ihrem Kind einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.

Nur gesunde Kinder dürfen in die Schule kommen.

 

Viele Grüße,

Iris Lüken

    Rektorin

 

Lünen 17.02.2022

Liebe Eltern,

es gibt kurzfristige Anpassungen des Testverfahrens an Schulen. Ab sofort werden nur noch Pool-PCR-Tests vorgenommen.

Die Kinder der 1. und 2. Klassen nehmen montags und mittwochs an diesen Lolli-Tests teil.
Die Kinder der 3. und 4. Klassen nehmen dienstags und donnerstags an diesenLolli-Tests teil.

Bei einem positiven Pool werden die Lehrer*innen Sie informieren.
Auch bei einem positiven Pool kommen die Kinder trotzdem alle am nächsten Tag zur Schule. Sie können aber auch vorher einen Bürger-Schnelltest machen lassen und das negative Ergebnis der Schule mitteilen.

Wenn Ihnen das nicht möglich ist, werden die Kinder eines positiven Pools in der Schule vor Unterrichtsbeginn mit Selbsttests getestet. Alle Kinder mit positivem Testergebnis müssen dann abgeholt werden. Alle Kinder mit negativem Testergebnis nehmen am Unterricht teil.

Über Änderungen informiere ich Sie so schnell wie möglich.

Iris Lüken,
Schulleiterin

 

Liebe Eltern,
ab Donnerstag, den 02.12.2021 gilt am Sitzplatz wieder die Maskenpflicht.
Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über diese Neuerung.

Mit freundlichem Gruß
Iris Lüken

Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel- Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:

Liebe Eltern,

ab Dienstag, den 02.11.21 gibt es neue Regeln, die für den Unterrichts- und Betreuungsbetrieb (OGS) gelten. Im Klassenverband im Klassenraum sitzend brauchen die Kinder dann keine Masken mehr zu tragen. Für alle übrigen Innenbereiche der Schule gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Konkret bedeutet dies:

    • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

    • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

    • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

    • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.

    • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

    • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

    • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

    • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

      Viele Grüße Iris Lüken

      Schulleitung

    Lünen, 28.10.2021

Liebe Eltern,

in den vergangenen Tagen fragten mehrere Eltern nach Schülerausweisen. Anlass ist die neue

Coronaschutzverordnung, die landesweit erlassen wurde.

Im Wesentlichen soll mit der Verordnung das gesellschaftliche Leben wieder in die Normalität zurückgeführt werden.

Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen derzeit einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Daher ist die Ausübung von Sport in Innenräumen nur noch immunisierten oder negativ getesteten Personen erlaubt. Der Status ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Nicht immunisierte und getestete Personen dürfen das Sportangebot demnach nicht wahrnehmen.             

Als getestete Personen gelten alle, die einen Testnachweis vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem gelten alle Schülerinnen und Schüler als getestet, da sie an regelmäßigen Testungen an der Schule teilnehmen müssen. Schülerinnen oder Schüler ab 14. Jahren können als Nachweis ihren Schülerausweis vorlegen. Alle unter 14. Jahren gelten als schulpflichtig und damit als getestet oder sind noch jünger und müssen laut Verordnung nicht getestet werden. Das Alter ist über ein Ausweisdokument nachzuweisen.

Viele Grüße,

Iris Lüken

Liebe Eltern,

ab Montag, den 31.05.2021 wird der Schulunterricht wieder mit allen Kindern komplett im Präsenzunterricht durchgeführt.

Den Stundenplan für die nächsten Wochen teilt Ihnen die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer Ihres Kindes mit.

Grundsätzlich werden wieder alle Unterrichtsfächer unterrichtet. Deshalb gelten die Regeln:

  • alle Kinder und Erwachsenen müssen ausnahmslos zu jeder Zeit (möglichst eine medizinische oder eine FFP-2- ) Maske tragen.
  • Alle Kinder der Schule müssen wöchentlich 2× an der Lolli – Testung teilnehmen ( Klassen 1/2 : montags und mittwochs, Klassen 3/4 : dienstags und donnerstags )
  • Eine Notbetreuung gibt es nicht mehr.

Kinder, die für dieses Schuljahr zur OGS-Betreuung angemeldet sind, können wieder teilnehmen.

 

Viele Grüße, Iris Lüken

 

Liebe Eltern,

nun steht es fest, dass ab Montag, den 17. Mai 2021, der Unterricht im Verfahren des Wechselunterrichts stattfindet.

Dabei ist das Wechselmodell vorgegeben: Jedes Kind hat abwechselnd an einem Tag Unterricht in der Schule und am nächsten Tag bleibt es zuhause im Distanzlernen. Daraus ergibt sich ein Rhythmus für die Zeiten in der Schule von Mit welchem Wochentag Ihr Kind beginnt, teilt Ihnen die Klassenlehrerin Ihres Kindes mit. 

Lünen, den 06.05.2021 

                
Liebe Eltern,

am Montag, den 10.05.21, beginnt das Lolli-Test-Verfahren an allen Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe des Landes NRW. Dabei handelt es sich um flächendeckende alters- und zielgruppengerechte PCR-Pooltestungen. Die Testmethode ist empfindlicher als die Antigentests und identifiziert Infektionen auch bei niedriger Viruslast. Auch die Schülerinnen und Schüler an der Osterfeldschule werden daher mit einem Lolli-Test, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.

Ablauf der Lolli-Testung

Getestet wird immer direkt zu Beginn des Unterrichts. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen kleinen Wattestab, an dem sie 30 Sekunden lutschen.

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