Liebe Eltern,

in den vergangenen Tagen fragten mehrere Eltern nach Schülerausweisen. Anlass ist die neue

Coronaschutzverordnung, die landesweit erlassen wurde.

Im Wesentlichen soll mit der Verordnung das gesellschaftliche Leben wieder in die Normalität zurückgeführt werden.

Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen derzeit einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Daher ist die Ausübung von Sport in Innenräumen nur noch immunisierten oder negativ getesteten Personen erlaubt. Der Status ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Nicht immunisierte und getestete Personen dürfen das Sportangebot demnach nicht wahrnehmen.             

Als getestete Personen gelten alle, die einen Testnachweis vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem gelten alle Schülerinnen und Schüler als getestet, da sie an regelmäßigen Testungen an der Schule teilnehmen müssen. Schülerinnen oder Schüler ab 14. Jahren können als Nachweis ihren Schülerausweis vorlegen. Alle unter 14. Jahren gelten als schulpflichtig und damit als getestet oder sind noch jünger und müssen laut Verordnung nicht getestet werden. Das Alter ist über ein Ausweisdokument nachzuweisen.

Viele Grüße,

Iris Lüken

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