Liebe Eltern,

ab Dienstag, den 02.11.21 gibt es neue Regeln, die für den Unterrichts- und Betreuungsbetrieb (OGS) gelten. Im Klassenverband im Klassenraum sitzend brauchen die Kinder dann keine Masken mehr zu tragen. Für alle übrigen Innenbereiche der Schule gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Konkret bedeutet dies:

    • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

    • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

    • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

    • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.

    • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

    • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

    • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

    • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

      Viele Grüße Iris Lüken

      Schulleitung

    Lünen, 28.10.2021

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